Qualität
Die Parameter jeder Partie werden vor der Verladung anhand der verfügbaren Qualitätsdaten und der Geschäftsbedingungen vereinbart. Anforderungen an Analysen und Dokumente hängen von Kultur, Route und Gegenpartei ab.
Wie die Qualität einer Partie vereinbart wird
Partiedaten
Der Verkäufer übermittelt Kultur, Menge, Verladeort und vorhandene Qualitätskennzahlen.
Probenahme und Analyse
Ist für das Geschäft eine Laboranalyse erforderlich, vereinbaren die Parteien Probenahmeverfahren und zu prüfende Parameter.
Festlegung der Parameter
Klasse, Feuchte, Protein- oder Ölgehalt, Verunreinigungen und weitere wesentliche Kennzahlen werden in den Geschäftsbedingungen festgehalten.
Dokumente
Welche Dokumente benötigt werden, richtet sich nach Kultur, Route und Anforderungen der Gegenpartei und wird vor der Verladung abgestimmt.
EUDR und Sojalieferungen nach Europa
Die EUDR trat am 29. Juni 2023 in Kraft. Die wichtigsten Pflichten gelten ab dem 30. Dezember 2026 für große und mittlere Betreiber und ab dem 30. Juni 2027 für die meisten Kleinst- und Kleinunternehmen. Soja gehört zu den von der Verordnung erfassten Rohstoffen.
Welche Anforderungen für ein konkretes Geschäft gelten, hängt von der Rolle in der Lieferkette und der europäischen Gegenpartei ab. Angaben zu Ursprung und Rückverfolgbarkeit werden mit der Gegenpartei abgestimmt. Aktuelle Regeln sollten auf der offiziellen Website der Europäischen Kommission geprüft werden. European Commission
Dokumente für das konkrete Geschäft
- Qualitätsunterlagen oder Analyseergebnisse — wenn vertraglich vorgesehen
- Pflanzengesundheitszeugnis — wenn Route oder Einfuhrregeln es verlangen
- Ursprungszeugnis — wenn es die Geschäftsbedingungen verlangen
- Ursprungs- und Rückverfolgbarkeitsdaten für die EUDR — bei Soja, wenn die Verordnung auf das Geschäft anwendbar ist
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