Prozess

Wie die Qualität einer Partie vereinbart wird

01

Partiedaten

Der Verkäufer übermittelt Kultur, Menge, Verladeort und vorhandene Qualitätskennzahlen.

02

Probenahme und Analyse

Ist für das Geschäft eine Laboranalyse erforderlich, vereinbaren die Parteien Probenahmeverfahren und zu prüfende Parameter.

03

Festlegung der Parameter

Klasse, Feuchte, Protein- oder Ölgehalt, Verunreinigungen und weitere wesentliche Kennzahlen werden in den Geschäftsbedingungen festgehalten.

04

Dokumente

Welche Dokumente benötigt werden, richtet sich nach Kultur, Route und Anforderungen der Gegenpartei und wird vor der Verladung abgestimmt.

EU-Export

EUDR und Sojalieferungen nach Europa

Die EUDR trat am 29. Juni 2023 in Kraft. Die wichtigsten Pflichten gelten ab dem 30. Dezember 2026 für große und mittlere Betreiber und ab dem 30. Juni 2027 für die meisten Kleinst- und Kleinunternehmen. Soja gehört zu den von der Verordnung erfassten Rohstoffen.

Welche Anforderungen für ein konkretes Geschäft gelten, hängt von der Rolle in der Lieferkette und der europäischen Gegenpartei ab. Angaben zu Ursprung und Rückverfolgbarkeit werden mit der Gegenpartei abgestimmt. Aktuelle Regeln sollten auf der offiziellen Website der Europäischen Kommission geprüft werden. European Commission

Dokumente für das konkrete Geschäft

  • Qualitätsunterlagen oder Analyseergebnisse — wenn vertraglich vorgesehen
  • Pflanzengesundheitszeugnis — wenn Route oder Einfuhrregeln es verlangen
  • Ursprungszeugnis — wenn es die Geschäftsbedingungen verlangen
  • Ursprungs- und Rückverfolgbarkeitsdaten für die EUDR — bei Soja, wenn die Verordnung auf das Geschäft anwendbar ist

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